Kostenfreie Katzenkastrationen in Schleswig-Holstein vom Februar bis März 2024

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Mit einem Gesamtbudget von 20.000 Euro fördern der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein eine koordinierte Kastrationskampagne für Straßenkatzen. Zwischen dem 23. Februar und dem 22. März profitieren betroffene Tiere in angeschlossenen Kommunen von kostenfreien Eingriffen, Mikrochip-Kennzeichnung und FINDEFIX-Registrierung. Dadurch soll das unkontrollierte Nachwachsen der Population wirksam gebremst, Tierheime nachhaltig entlastet und das Leiden der Katzen deutlich reduziert werden. Zudem ist für 2024 die Einführung einer verbindlichen Katzenschutzverordnung dringend vorgesehen.

Frühjahrsaktion Schleswig-Holstein: Kostenfreie Kastration und Registrierung Straßenkatzen Februar März

Im Rahmen der vom 23. Februar bis 22. März laufenden Frühjahrsaktion werden in Schleswig-Holstein in beteiligten Gemeinden aufgegriffene Straßenkatzen kostenfrei sterilisiert. Nach Abschluss der Operation werden sie mit einem Mikrochip versehen und in der FINDEFIX-Datenbank registriert. Danach kehren die Tiere behutsam an ihren ursprünglichen Standort zurück. Durch diesen kontrollierten Eingriff soll die ungewollte Fortpflanzung eingedämmt und das Leid der Population dauerhaft verringert werden. Ziel ist eine langfristige Entlastung der Tierheime.

Ehrenamtliche hochmotiviert kastrieren erneut zahlreiche Straßenkatzen aktiv gegen Überpopulation

Innerhalb der vergangenen zwölf Monate konnten über 3.600 herrenlose Straßenkatzen eingefangen, operativ sterilisiert, mit einem Mikrochip ausgestattet und in einer zentralen Datenbank registriert werden. Ellen Kloth, Vorsitzende des Tierschutzbund-Landesverbands Schleswig-Holstein und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, lobt das herausragende Engagement der zahlreichen Ehrenamtlichen und beschreibt deren Tatendrang als vorbildlich: „Unser Ziel bleibt, möglichst viele weitere Katzen zu kastrieren.“ Präsident Thomas Schröder betont, dass nur konsequentes Handeln den Fortpflanzungskreislauf nachhaltig durchbrechen kann.

Mit der geplanten landesweiten Katzenschutzverordnung wird eine verbindliche Kastrationspflicht für alle freilaufenden Hauskatzen eingeführt, um unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und das Tierleid nachhaltig zu mindern. Gleichzeitig schreibt die Neuregelung eine eindeutige Kennzeichnung durch Chip oder Tätowierung vor, um individuelle Verantwortlichkeiten nachvollziehbar zu machen. Eine staatliche Registrierung der Tiere soll umfassende Daten liefern, welche die Planung und Durchführung tierschutzrelevanter Maßnahmen sowie die Kontrolle der Einhaltung erleichtern. Das Vorhaben stärkt den Tierschutz.

In Anbetracht der bisherigen Erfolge mit etwa 32.000 kastrierten Straßenkatzen strebt Schleswig-Holstein bis zum Ende des zweiten Quartals die Verabschiedung einer landesweiten Katzenschutzverordnung an. Geplant ist eine umfassende verpflichtende Kastration von Freigangstieren, ergänzt durch eine eindeutige Mikrochip-Kennzeichnung und die anschließende Registrierung im FINDEFIX-System. Ellen Kloth betont, dass nur die Kombination dieser verbindlichen Vorgaben gleichzeitig mit der jährlichen Frühjahrsaktion ein effizientes und dauerhaftes Instrument bietet, um das Katzenleid spürbar zu verringern.

Bastet Stiftung unterstützt Aktion mit Spenden zur maßgeblichen Tierheim-Entlastung

Der Deutsche Tierschutzbund und dessen Landesverband Schleswig-Holstein investieren jeweils zehntausend Euro in die aktive Frühjahrsaktion zur Katzenkastration. Ergänzend stellt das Land Schleswig-Holstein ein Budget von 110.000 Euro bereit, um die anfallenden Ausgaben konsequent zu finanzieren. Spenden der Bastet Stiftung ergänzen die Mittel, während die teilnehmenden Kommunen die Hälfte der Behandlungskosten tragen. Durch den Verzicht der Tierärzte auf ein Honorar von 30 Euro pro Eingriff werden die Tierheime tatsächlich deutlich entlastet.

Tierschutzvereine nutzen kostenlosen Aktionsangebot zur mikrochipgestützten Kastration und Registrierung

Registrierte Tierschutzvereine und Engagierte können in teilnehmenden Kommunen gefangene Straßenkatzen zur Kastration bringen. Im Anschluss erhalten die Katzen einen Mikrochip zur Identifikation und werden in der FINDEFIX-Datenbank erfasst. Nach erfolgter Regeneration erfolgt die schonende Wiederfreilassung an den ursprünglichen Fundort. Durch diese Maßnahme wird die Fortpflanzung unkontrollierter Katzenpopulationen gebremst und Tierheime werden nachhaltig entlastet, da eine Überfüllung vermieden und Katzenschicksale human gestaltet werden. Dabei entstehen weniger verwaiste Tiere und geringere Kosten.

Finanzielle Förderung und Ehrenamt reduzieren Straßenkatzenpopulation langfristig und nachhaltig

Durch die landesweite Frühjahrsaktion und die geplante Katzenschutzverordnung entsteht ein ganzheitliches Maßnahmenpaket, das gezielt auf die Reduzierung des Katzenleids und die Kontrolle freilebender Bestände abzielt. Kostenfreie Kastrationen und Mikrochip-Kennzeichnungen verhindern unkontrollierte Vermehrung und erleichtern die Registrierung. Gleichzeitig profitieren Tierheime von einer Entlastung, da weniger Tiere dauerhaft aufgenommen werden müssen. Dank großzügiger finanzieller Mittel und engagierter Freiwilliger werden stabile und tiergerechte Lebensbedingungen dauerhaft unterstützt. Dieses integrative Vorgehen stärkt langfristig den Tierschutz.

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