Im Rahmen der 96. Justizministerkonferenz bekräftigen die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Rechtsanwaltskammern ihre Ablehnung des bayerischen Antrags zur Senkung des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Sie betonen, dass Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Anbieter zwangsläufig Interessenkonflikte in Kauf nehmen und Mandanten hochwertige, unabhängige Rechtsberatung verweigern könnten. Mit dem geltenden RDG bleiben Transparenz, berufsrechtlich geregelte Standards und Verbraucherschutz gewahrt, sodass Ratsucher langfristig verlässliche anwaltliche Hilfe erhalten. Die Kammern fordern daher eine entschiedene Ablehnung durch Bundesregierung und Länder.
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Bei 96. Justizministerkonferenz bekräftigt BRAK erneut Kritik am Bayernvorschlag
Die 96. Konferenz der Justizminister dient als Anlass für die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit den Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern, die essenzielle Bedeutung des geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes zu bekräftigen. Aufbauend auf zahlreichen Landes-Stellungnahmen artikuliert die BRAK auf Bundesebene ihre Besorgnis bezüglich des bayerischen Vorschlags, der laut Auffassung vieler die unabhängige Mandantenvertretung unterminieren könnte. Sie fordern entschlossenes Handeln beteiligten Justizminister.
Rechtsschutzversicherer verfolgen Ertragssteigerung und gefährden transparenten Rechtsschutz für Mandanten
Gewinnorientierung der Rechtsschutzversicherer führt zur systematischen Förderung von Interessenkonflikten, da sie als Berater tätig sind. Zielgerichtete Kostensenkung und Ertragssteigerung stehen im Vordergrund, während Mandantinnen und Mandanten nicht hinreichend über potenzielle Zielkonflikte informiert werden. Die praktische Erfahrung belegt, dass Versicherungsnehmer erst nach wiederholten Nachfragen und Interventionen die ursprünglich zugesagt Deckung erhalten. Diese Vorgehensweise untergräbt Vertrauen, Transparenz und maximalen effektiven Rechtsschutz, indem wirtschaftliche Effizienz über den Schutz der Versicherten gestellt wird offenkundig.
Unabhängige Anwaltsvertretung gewährleistet Mandanten zielgerichteten Rechtsschutz ohne Interessenkonflikte niedrigschwellig
Erfolgt die juristische Beratung durch Rechtsschutzversicherer selbst, fehlen Ratsuchern effektive Schutzmechanismen gegen kostenverweigernde Entscheidungen. Versicherer könnten aus wirtschaftlichen Erwägungen berechtigte Forderungen ablehnen oder verzögern, ohne dass dagegen rechtzeitig Einspruch möglich ist. Eine unabhängige Vertretung durch qualifizierte Anwältinnen und Anwälte stellt hingegen sicher, dass Mandanteninteressen an erster Stelle stehen und rechtliche Schritte zielgerichtet und konsequent verfolgt werden. Auf diese Weise bleibt der Zugang zu Rechtsschutz transparent und unmittelbar nutzbar.
Berufsrechtliche Pflichtvorgaben gewährleisten unabhängige, transparente Beratung und verhindern Interessenkonflikte
Im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes unterliegen Anwältinnen und Anwälte verbindlichen berufsrechtlichen Pflichten, die eine uneingeschränkte Unabhängigkeit garantieren, eine strikte Vertraulichkeit fordern und Interessenkonflikte ausschließen. Diese gesetzlichen Sicherungen schaffen Vertrauen und Transparenz und gewährleisten eine qualitativ hochwertige Rechtsvertretung. Im Unterschied zu profitorientierten Rechtsschutzversicherern verfügen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über eine klare berufsrechtliche Aufsicht, die den Mandantinnen und Mandanten verlässliche, objektive Beratung garantiert und das Risiko verdeckter Unternehmensinteressen effektiv minimiert.
Wessels bezeichnet bayerischen Vorstoß als Geschenk zu Lasten Mandanten
Nach Ansicht von Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK, stellt der bayerische Vorschlag ein unzulässiges Geschenk an Rechtsschutzversicherer zulasten der Mandanten dar. Er lehnt die Behauptung ab, dass organisatorische Brandmauern innerhalb der Versicherungen Interessenkonflikte zuverlässig verhindern könnten, und bezeichnet solche Maßnahmen als reine Augenwischerei. Wessels appelliert an die Justizminister von Bund und Ländern, den Entwurf entschieden zurückzuweisen und die Unabhängigkeit der Rechtsberatung zu schützen, um einen verlässlichen Mandantenschutz sicherzustellen.
BRAK stärkt durch RDG Schutz unabhängiger Rechtsberatung und Verbraucherinteressen
Mit der konsequenten Verteidigung des geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes stärkt die Bundesrechtsanwaltskammer nachhaltig den hohen Standard unabhängiger Rechtsberatung. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von qualifizierter, transparenter juristischer Assistenz, die strengen berufsrechtlichen Pflichten unterliegt und so einen verlässlichen Verbraucherschutz bietet. Die Initiative verhindert Interessenkonflikte, garantiert Mandantenautonomie und sichert einen barrierearmen Zugang zu anwaltlicher Unterstützung. Dieser Ansatz festigt das Vertrauen in das Rechtssystem und schützt Bürgerrechte langfristig.

